Der ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe schützt

  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer in der angegebenen selbstständigen Tätigkeit,
  • die von Ihnen bzw. Ihrem Betrieb beschäftigten Personen bei Ausübung der beruflichen Tätigkeit für Sie (auch mithelfende Familienangehörige),
  • alle von Ihnen selbstgenutzten Gewerbeeinheiten in Deutschland,
  • alle auf Ihren Betrieb zugelassenen Land-Kfz und Anhänger sowie Mietfahrzeuge,
  • Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter oder Leasingnehmer von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern.

Die versicherten Personen sind auch als berechtigte Fahrer und Insassen von fremden Kfz abgesichert. Des Weiteren besteht Versicherungsschutz als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln. Daneben sind auch alle fremden Personen als berechtigte Fahrer und Insassen der firmeneigenen Kfz oder Mietfahrzeuge versichert.

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